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Änderungen bei der Erstattung der Einkommensteuer auf Hypotheken in Armenien: Höchstgrenzen und Zeitplan für die schrittweise Abschaffung
Armeniens System zur Erstattung der Einkommensteuer bei Hypothekendarlehen befindet sich bereits in der Phase der schrittweisen Abschaffung. Die Regeln hängen inzwischen davon ab, wann das Hypothekendarlehen gewährt wurde und wo sich die Immobilie befindet. Käufer müssen daher sowohl das Datum des Vertragsabschlusses als auch die Region prüfen, bevor sie mit der Vergünstigung rechnen.
Die wichtigsten Änderungen sind die vierteljährliche Obergrenze von 750.000 AMD für Hypothekendarlehen, die ab dem 1. Januar 2025 gewährt wurden, die Stichtage für die Bewertungszonen Jerewans sowie die späteren Stichtage 2027 und 2029 für die Regionen.
Überprüft am 29. Juli 2026. Der Anspruch hängt vom Darlehensdatum, der Bewertungszone der Immobilie, dem Datum der Baugenehmigung und den gesetzlichen Ausnahmen ab. Lassen Sie die konkrete Immobilie und das konkrete Darlehen vor der Unterzeichnung vom Staatlichen Einnahmenkomitee Armeniens prüfen.
Änderung der vierteljährlichen Obergrenze für die Einkommensteuererstattung
Bei Hypothekendarlehen, die am oder nach dem 1. Januar 2025 gewährt wurden, beträgt die maximale Erstattung insgesamt 750.000 AMD pro Quartal für den Darlehensnehmer und alle Mitdarlehensnehmer. Die Erstattung darf weder die berücksichtigungsfähigen gezahlten Hypothekenzinsen noch die für den Zeitraum gezahlte Einkommensteuer übersteigen.
Schrittweise Abschaffung des Systems zur Einkommensteuererstattung nach Regionen
Die Gesetzesänderungen sehen eine schrittweise Abschaffung des Systems zur Einkommensteuererstattung nach folgendem Zeitplan vor:
Jerewan Der Stichtag wurde nach Bewertungszonen und nicht als einheitliches Datum für die gesamte Stadt eingeführt: Zone 1 für Darlehen, die nach dem 1. Juli 2022 gewährt wurden; Zone 2 nach dem 1. Januar 2023; Zone 3 nach dem 1. Juli 2023; und die übrigen Zonen Jerewans nach dem 1. Januar 2025.
Regionen Aragazotn, Ararat, Armawir und Kotajk Für Hypothekendarlehen, die nach dem 1. Januar 2027 gewährt werden, wird keine Einkommensteuererstattung gewährt, wenn die Immobilie im Verwaltungsgebiet einer dieser Regionen liegt.
Andere Regionen Für Hypothekendarlehen, die nach dem 1. Januar 2029 gewährt werden, wird keine Einkommensteuererstattung gewährt, wenn die Immobilie im Verwaltungsgebiet der Regionen Schirak, Lori, Tawusch, Gegharkunik, Wajoz Dsor oder Sjunik liegt.
Ausnahmen
Das Steuergesetzbuch enthält Ausnahmen, darunter für berücksichtigungsfähige Immobilien in ausgewiesenen Grenzgemeinden. Eine Übergangsausnahme kann außerdem für ein Projekt in Jerewan gelten, dessen Baugenehmigung vor dem 1. Januar 2022 erteilt wurde. Der Transaktionswert muss zudem innerhalb der gesetzlichen Obergrenze von 55 Millionen AMD liegen.
Offizielle Quelle
Siehe Artikel 160 des armenischen Steuergesetzbuchs. Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und stellt weder eine Entscheidung über die Anspruchsberechtigung noch eine Steuerberatung dar.